AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
AQonvis GmbH

  1. Geltungsbereich
    • Es werden für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen der AQonvis GmbH vereinbart. Demnach gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.
    • Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden auch für den Fall nicht Vertragsinhalt, wenn diesen ausdrücklich nicht widersprochen wird.
    • Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen stets der Schriftform.
    • Die AQonvis GmbH behält sich bei Vorliegen rechtfertigender, sachlicher Gründe (insbesondere bei einer Änderung der Gesetzeslage, höchstrichterlichen Rechtsprechung und/oder Marktgegebenheiten) deren einseitige Änderung vor. Im Falle einer Änderung wird die AQonvis GmbH dem Kunden einen Monat vorher die beabsichtigte Änderung in geeigneter Form mitteilen. Er hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats ab der Ankündigung schriftlich zu widersprechen an folgende Emailadresse: contact@aqonvis.com. Widerspricht er innerhalb dieser Frist nicht, gelten die geänderten AGB als einbezogen.
  2. Angebote
    • Sämtliche Angebote der AQonvis GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn Sie von der AQonvis GmbH schriftlich bestätigt sind. Dem steht die Ausführung der Bestellung, auch teilweise, durch die AQonvis GmbH gleich. Es gelten die Vorschriften über den kaufmännischen Rechtsverkehr.
    • Die AQonvis GmbH behält sich im Zuge des technischen Fortschrittes technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Social Media, Homepage, Angeboten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen grundsätzlich vor. Hieraus können Rechte gegen die AQonvis GmbH nicht geltend gemacht werden. Sie enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften oder Garantien. Garantien o.ä. bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung. Das gilt auch für sämtliche Angaben zu Preisen, Einarbeitungszeiten und zur Freigabe von Ergänzungen/ Erweiterungen des ursprünglichen Vertragsinhalts.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    • Sämtliche Preise für Leistungen der AQonvis GmbH ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der AQonvis GmbH auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste.
    • Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne weitere Abzüge. Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
    • Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind oder explizit im Angebot aufgeführt sind, werden zu den bei Auftragserteilung gültigen Honorarsätzen der AQonvis GmbH nach Zeitaufwand gem. Dienstleistungsnachweis vergütet. Reisezeiten und Reisekosten werden separat abgerechnet.
    • Sofern nicht anderweitiges vermerkt, sind alle Rechnungen innerhalb 30 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung ohne Abzug fällig.
    • Die Vergütung für von der AQonvis GmbH erbrachte Leistungen / Lieferungen ist zur Zahlung fällig, sobald sie vollständig bzw. im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht sind bzw., falls erforderlich, eine Abnahme (siehe Punkt 6) erfolgt ist und dem Kunden eine Rechnung bzw. gleichwertige Zahlungsaufstellung zugegangen ist. Ist ein Zahlungsplan vereinbart so findet der Zahlungsplan analog Anwendung. Die letzte Zahlung darf nicht zurückbehalten werden, wenn die Leistung im Wesentlichen erbracht wurde. Im Wesentlichen bedeutet, dass der Kunde das Produkt bereits produktiv nutzt.
    • Im Falle des Verzuges ist die AQonvis GmbH berechtigt, in zumutbarem und angemessenem Umfang Leistungen und Lieferungen zurückzuhalten.
    • Die vereinbarte Vergütung ist auch dann zu entrichten, wenn der Auftraggeber in Annahmeverzug gerät oder die vertragliche Leistung nicht nutzen kann, sofern dies nicht auf einen von der AQonvis GmbH zu vertretenden Umstand zurückzuführen ist.
  4. Liefer- und Leistungszeiten
    • Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind alle genannten Liefer- und Leistungszeiten unverbindlich.
    • Alle Liefertermine beginnen mit dem Druckdatum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie verlängern sich unbeschadet der Rechte der AQonvis GmbH bei Kundenverzug um den Verzugszeitraum.
    • Die AQonvis GmbH ist zur Teillieferung berechtigt.
    • Liefer- und Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Beschaffungsschwierigkeiten wie Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc. und sonstige Ereignisse, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht in den Verantwortungsbereich der AQonvis GmbH fallen, werden von der AQonvis GmbH nicht vertreten. Dies gilt auch für verbindlich vereinbarte Fristen und Termine. Die AQonvis GmbH ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen für die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
    • Mit Ausnahme von schriftlich vereinbarten Fixterminen liegt ein Verzug bei der AQonvis GmbH erst dann vor, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat. Dem Kunden steht für den Fall des Verzuges der AQonvis GmbH eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Verzugswoche, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der betroffenen Lieferungen und Leistungen zu. Jedweder Schadensersatzanspruch aus Verzug ist ausgeschlossen, es sei denn, die AQonvis GmbH hat den Verzug durch grob fahrlässiges Verschulden herbeigeführt.
  5. Versand
    • Jeder Versand, auch frachtfrei, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Sendung an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch für die Direktbelieferung des Kunden von Herstellern auf Veranlassung der AQonvis GmbH. Wird der Versand verzögert oder unmöglich, ohne dass die AQonvis GmbH ein grobes Verschulden trifft, geht die Gefahr mit Absendung einer Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden wird die Ware gegen Transportschäden und Verlust versichert.
    • Die Lieferung von Programmen und Lizenzen kann auch per Datenleitung (online) erfolgen.
  6. Abnahme
    • Ist im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch die AQonvis GmbH eine Abnahme erforderlich bzw. vereinbart, wird die AQonvis GmbH die Fertigstellung der Leistungen schriftlich mitteilen. Der Kunde wird innerhalb einer Frist von 2 Wochen – ab Datum der Fertigstellungsbescheinigung – der AQonvis GmbH mitteilen, ob die Leistung abgenommen wird und etwaige Mängel benennen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Abnahme nach Ablauf von 2 Wochen – ab Datum der Fertigstellungsbescheinigung – als erfolgt, es sei denn, die Abnahme scheidet deswegen aus, weil die Leistungen nicht im Wesentlichen vertragsgemäß sind. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Wird das System produktiv genutzt, gilt es ebenfalls als abgenommen.
    • Bei in zulässiger Weise erbrachten Teilleistungen gilt Punkt 6.1. entsprechend.
  7. Fehlersuche und Fehlerbeseitigung / Support und Wartung
    • Es ist dem Kunden bekannt, dass nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass Software fehlerfrei arbeitet / frei von Fehlern ist, sodass die AQonvis GmbH keine Garantie o.ä. hinsichtlich der Lösbarkeit auftretender Problematiken abgibt. Die AQonvis GmbH wird jedoch die im Rahmen des wirtschaftlich und betriebswirtschaftlich Sinnvollen liegenden Maßnahmen ergreifen, Supportanfragen des Kunden vollständig und nachhaltig zu beantworten. Liegt der Fehler auf Seiten des Kunden, so wird ihm der Aufwand zu dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Stundensatz der AQonvis GmbH in Rechnung gestellt.
  8. Regeln der Zusammenarbeit
    • Der Arbeitstag bei der AQonvis GmbH sind 8 Arbeitsstunden von 9 – 18 Uhr (MEZ), inklusive der Zeiten für An- und Abreise. Andere Uhrzeiten müssen mit der AQonvis GmbH separat vereinbart werden.
    • Zur Erreichung der Ziele dieses Vertrages sind die Parteien auf gegenseitige Mitarbeit angewiesen. Beide Parteien werden sich daher, auch wenn dazu nichts Näheres bestimmt ist, im Rahmen ihrer Möglichkeiten angemessen unterstützen.
    • Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass er:
      • Arbeitsräume für die Mitarbeiter der AQonvis GmbH einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt;
      • den Mitarbeitern der AQonvis GmbH jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt. Diese beinhalten u. a. Dokumentationen, Netzwerkzugänge sowie Ansprechpartner für die technische Integration;
      • im Falle von Programmierarbeiten, Rechnerzeiten (incl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt;
  1. Mängelhaftung
    • Die AQonvis GmbH leistet Gewähr für die gelieferte Ware nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Ware oder Anzeige der Versandbereitschaft. Ist eine Installation durch die AQonvis GmbH vereinbart, so beginnt die Frist mit Fertigstellung der Installation.
    • Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen durch den Kunden nicht befolgt, entfällt die Gewährleistung.
    • Der Kunde hat eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Produkteingang oder erstmaligem Auftreten des Fehlers schriftlich mitzuteilen und die Ware an die AQonvis GmbH frachtfrei zurück-zusenden.
    • Liegen Mängel vor, so kann die AQonvis GmbH nach eigener Wahl nachbessern oder kostenfreien Ersatz liefern, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der AQonvis GmbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
    • Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht abgetreten werden.
    • Hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt und kommt die AQonvis GmbH der Gewährleistungsverpflichtung innerhalb dieser Frist nicht nach, so kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag erklären.
    • Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Schadens-ersatzansprüche, die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, soweit sie nicht auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind oder auf Vorsatz beziehungsweise grober Fahrlässigkeit von der AQonvis GmbH beruhen.
    • Ersatz- und Nachlieferungen verlängern die Gewährleistungsfrist nicht.
    • Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme der Ware.
  2. Annahmeverzug
    • Der Auftraggeber verpflichtet sich an der Leistungserbringung angemessen mitzuwirken und einen angemessenen Erfüllungszeitpunkt - ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung - zu gewährleisten.
    • Befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug so ist die AQonvis GmbH berechtigt entstandene Kosten / Schäden in Rechnung zu stellen.
  3. Eigentumsvorbehalt
    • Bis zur vollständigen Erfüllung aller, auch zukünftigen Forderungen aus dem Vertrag zwischen der AQonvis GmbH und dem Kunden und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung verbleibt die gelieferte Ware im alleinigen Eigentum der AQonvis GmbH.
    • Der Kunde darf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt weitergeben. Unzulässig ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung. Der Kunde ist verpflichtet, der AQonvis GmbH umgehend schriftlich mitzuteilen, sobald ein Dritter Zugriff auf die Vorbehaltsware nimmt und darüber hinaus den Dritten umgehend auf das Eigentum der AQonvis GmbH hinzuweisen.
    • Ist das (Mit-)Eigentum der AQonvis GmbH durch Verbindung, Vermischung und Verarbeitung erloschen, so gilt bereits jetzt, dass das Eigentum des Erwerbers an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilmäßig auf die AQonvis GmbH übergeht.
    • Die AQonvis GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug auch aus anderen Zahlungsverhältnissen mit dem Kunden die Vorbehaltsware nach Geltendmachung des Eigentums an sich zu nehmen und hierzu die Geschäftsräume des Kunden zu betreten.
    • Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Vertragsrücktritt.
  4. Softwarebestimmungen, Softwarelizenz
    • Die Softwarelizenz gilt mit Lieferung als erteilt. Sämtliche Verwertungsrechte verbleiben ohne jede Einschränkung bei der AQonvis GmbH.
    • Der Kunde ist berechtigt, die lizenzierte Software einschließlich nachfolgender Updates und der Dokumentation zu nutzen. Nutzung im lizenzrechtlichen Sinne ist ausschließlich die Eigennutzung durch den Kunden. Der Verkauf oder die Gebrauchsüberlassung auch nach Konkurs oder Betriebsübernahme ist ausgeschlossen.
    • Der Kunde darf die Software Dritten nicht zugänglich machen, die nicht in seinem Auftrag handeln.
    • Die AQonvis GmbH behält alle Verwertungsrechte an der Software.
    • Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software oder Dokumentation anzufertigen. Hiervon ausgenommen ist die einmalige Kopie des Datenträgers zu Sicherungszwecken. Der Kunde hat für eine sichere Aufbewahrung dieser Kopie Sorge zu tragen und verpflichtet sich zur Übernahme entstandener Schäden bei der AQonvis GmbH, sofern er hierbei die gebotene Sorgfalt verletzt.
  5. Schutz- und Urheberrechte
    • Die AQonvis GmbH ist alleine berechtigt und verpflichtet, die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte wahrzunehmen und den Kunden gegen etwaige Ansprüche Dritter zu verteidigen. Bei Schutzrechtsverletzungen Dritter kann die AQonvis GmbH die Software so abändern oder ergänzen, dass die etwaigen Schutzrechte Dritter nicht verletzt sind, soweit es nicht möglich ist, dem Kunden das Recht zur Nutzung des Produkts mit angemessenen wirtschaftlichen Möglichkeiten zu erhalten.
    • Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schutzrechtsverletzung ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von der AQonvis GmbH verursacht.
    • Verändert der Kunde die Software oder integriert sie in ein Fremdsystem, entfällt jede Haftung und Gewährleistung der AQonvis GmbH. Soweit dadurch etwaige Schutz- oder Urheberrechte verletzt werden, stellt der Kunde die AQonvis GmbH von eventuellen Ansprüchen frei.
  6. Installation, Schulung und Wartung
    • Die Software wird zusammen mit einer Installationsanweisung in installationsfähiger Form übergeben. Installationen durch die AQonvis GmbH erfolgen zu Lasten des Kunden.
    • Der Kunde erkennt an, dass für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen (insbesondere der Datengewinnung aus Maschinen) technische Änderungen an der IT-Konfiguration der Maschinen, wie z. B. die Öffnung bestimmter Netzwerkports sowie die Installation von Software-Tools, erforderlich sind. Diese Maßnahmen dienen ausschließlich der bestimmungsgemäßen Funktion der angebotenen Lösung.
    • Die Schulung der Software und Einführungskurse für Mitarbeiter des Kunden sind nicht Gegenstand des Lizenzvertrages und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit der AQonvis GmbH.
    • Die Softwarewartung richtet sich nach einem gesonderten Wartungsvertrag.
  7. Haftung
    • Die AQonvis GmbH haftet dem Kunden ausschließlich für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verschulden. Eine persönliche Haftung von Mitarbeitern der AQonvis GmbH, die als Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
    • Die AQonvis GmbH haftet nicht für Produktionsausfälle, Datenverluste oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder externe Einflüsse entstehen. Die Haftung ist im Übrigen auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
    • Die AQonvis GmbH haften nicht für den Verlust von Daten, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen, um Datenverluste zu vermeiden.
    • Die AQonvis GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung von Drittsoftware oder -diensten entstehen, die im Zusammenhang mit unseren Leistungen verwendet werden.
    • Die AQonvis GmbH übernimmt keine Haftung für etwaige Zugriffe Dritter oder anderweitige Nutzungen der geöffneten Ports, sofern diese außerhalb des Einflussbereichs von der AQonvis GmbH liegen. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zu treffen, um unbefugte Zugriffe auf seine Systeme zu verhindern.
    • Die Verantwortung für die Betriebssicherheit und IT-Sicherheit verbleibt beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  8. Warenexport
    • In Nicht-EU-Länder bedarf ein Export der Waren der schriftlichen Einwilligung der AQonvis GmbH, unabhängig davon, ob der Kunde für das Einholen sämtlicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst Sorge zu tragen hat.
  9. Erfüllungsort
    • Erfüllungsort ist der Sitz der AQonvis GmbH.
    • Mit Kunden, die zu Kaufleuten im Sinn des §§ 1, 2, 3, 5 und 6 HGB gehören oder gemäß §§ 38.1 ZPO juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand Hannover vereinbart.
    • Die AQonvis GmbH ist auch zur Klage bei dem für den Kunden zuständigen Gericht berechtigt.
    • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
  10. Vertraulichkeit und Datenschutz
    • Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei strikt geheim zu halten und Veröffentlichungen über die Zusammenarbeit mit der jeweils anderen Partei abzustimmen.
    • Beide Parteien werden die gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf personenbezogene und sonstige geheimhaltungsbedürftige Daten einhalten und bei der Einhaltung nach Treu und Glauben zusammenwirken. Sollte die Art der Zusammenarbeit es erfordern, werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über den Schutz solcher Daten treffen.
  11. Salvatorische Klausel
    • Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB nichtig sein oder werden, so wird die Gesamtwirksamkeit der Übrigen hierdurch nicht berührt. Eine unwirksame oder nichtige Klausel ist so zu ersetzen, dass sie dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

 

AQonvis GmbH Stand 05/2025